Mandanten mit LEVIAPAY-Kasse liefern Ihnen GoBD-konforme, TSE-signierte Daten und einen DATEV-Export. Über das Steuerberater-Portal greifen Sie direkt zu, ohne E-Mail-Pingpong.
Die häufigsten Zeitfresser in der Kanzlei entstehen nicht bei der Buchung, sondern davor: unvollständige Kassendaten, fehlende Belege, Rückfragen zum Tagesabschluss. LEVIAPAY setzt hier an. Jede Buchung wird durch die integrierte Cloud-TSE signiert, die Aufzeichnung ist GoBD-konform und unveränderbar. Was in der Kasse steht, ist vollständig und nachvollziehbar.
Für Sie bedeutet das: keine Diskussion über die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung, keine Rekonstruktion fehlender Zeiträume, keine Überraschungen beim Jahresabschluss. Die Daten kommen so an, wie Sie sie für die Verbuchung brauchen.
LEVIAPAY stellt einen DATEV-Export bereit. Die Kassendaten Ihrer Mandanten lassen sich damit in Ihre gewohnten Prozesse übernehmen, ohne manuelle Nacharbeit und ohne Zwischenformate.
Den Export können Sie selbst abrufen, sobald Ihr Mandant Ihnen Zugriff gewährt hat. Sie sind nicht darauf angewiesen, dass der Mandant an den Monatsersten denkt.
Unter steuerberater.leviapay.com steht Ihnen das Steuerberater-Portal zur Verfügung. Dort sehen Sie die Umsätze Ihrer Mandanten im Finanzen-Tab und laden Exporte direkt herunter, wann immer Sie sie brauchen.
Das ersetzt den üblichen Ablauf aus Erinnerungsmail, Rückfrage und nachgereichter ZIP-Datei. Ihr Mandant gewährt Ihnen einmal den Zugriff aus seinem LEVIAPAY-Konto heraus, danach arbeiten Sie eigenständig mit den Daten. Bei mehreren LEVIAPAY-Mandanten verwalten Sie alle Zugänge an einer Stelle.
Bei einer Kassennachschau kann das Finanzamt unangekündigt prüfen. Entscheidend ist dann, ob die Signaturkette der TSE lückenlos ist und sich die Daten in prüfbarer Form exportieren lassen. Bei LEVIAPAY ist beides Standard: Cloud-TSE-Signatur ab der ersten Buchung, KassenSichV-konformer Betrieb, GoBD-konforme unveränderbare Aufzeichnung, erfüllte Belegausgabepflicht.
Auch die seit dem 1. Januar 2025 geltende Mitteilungspflicht nach § 146a AO, also die Meldung elektronischer Kassen über ELSTER, lässt sich auf dieser Basis sauber erledigen: Die für die Meldung nötigen Angaben zu Kasse und TSE liegen zentral vor. Die Fristen im Einzelfall bewerten Sie als Kanzlei ohnehin selbst.
Ihr Mandant gewährt Ihnen den Zugriff aus seinem LEVIAPAY-Konto heraus. Anschließend melden Sie sich im Steuerberater-Portal unter steuerberater.leviapay.com an und sehen dort die Umsätze und Exporte des Mandanten. Mehrere Mandanten verwalten Sie über denselben Zugang.
LEVIAPAY stellt einen DATEV-Export bereit, den Sie direkt über das Steuerberater-Portal abrufen können. Damit übernehmen Sie die Kassendaten Ihrer Mandanten ohne manuelle Aufbereitung in die gewohnten Kanzleiprozesse.
Ja. LEVIAPAY zeichnet alle Vorgänge GoBD-konform und unveränderbar auf. Jede Buchung wird zusätzlich durch die integrierte Cloud-TSE signiert, sodass die Vollständigkeit und Unveränderbarkeit der Kassendaten technisch nachweisbar ist.
Die technischen Voraussetzungen sind gegeben: lückenlose TSE-Signaturen ab der ersten Buchung, KassenSichV-konformer Betrieb, erfüllte Belegausgabepflicht und exportierbare Daten. Ob die Kassenführung im Einzelfall vollständig ordnungsgemäß ist, hängt wie immer auch von der betrieblichen Praxis des Mandanten ab.
Das Steuerberater-Portal finden Sie unter steuerberater.leviapay.com. Den Zugriff gewährt Ihr Mandant aus seinem LEVIAPAY-Konto, danach stehen Ihnen Umsätze und Exporte direkt zur Verfügung.